Sofort- und Überbrückungshilfen sind einmalige, zweckgebundene finanzielle Unterstützungen aus dem RETTET DAS KIND – Soforthilfefonds.

Wann werden Soforthilfen gewährt

Sofort- oder Überbrückungshilfen werden gewährt wenn:

  • Kinder oder Familien mit Kindern in Kärnten in Notsituationen geraten und aufgrund der Gesetzeslage mit öffentlichen Mitteln nicht oder nicht ausreichend geholfen werden kann
  • Ursachen, wie Krankheit, Todesfälle, Behinderungen, Vernachlässigung durch die Erziehungsberechtigten, unverschuldete Arbeitslosigkeit, Scheidungen, ein zu geringes Erwerbseinkommen und ähnliche Gründe vorliegen
  • Anschaffungen notwendig sind, die direkt dem Kind zugute kommen, wie Lebensmittel, Kleidung, Ausgaben für die Schule, Heilbehelfe, Erholungsaufenthalte, Vermeidung von Delogierungen, Fremdbetreuung und dergleichen
  • SozialarbeiterInnen vor Ort schwache Einkommensverhältnisse und bestehende Verpflichtungen geprüft und bestätigt haben, für die zweckgebundene Mittelverwendung sorgen und sich verpflichten, im Falle von direkten Geldzuwendungen mit uns belegmäßig abzurechnen.

Sind alle diese Punkte erfüllt, dann helfen wir rasch und unbürokratisch unter dem Motto: „Wer rasch hilft, hilft doppelt!“

Ihre Hilfe

Bei der Unterstütung von notleidenden Kindern, Jugendlichen und Familien sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Unterstützen Sie mit einer Spende an RETTET DAS KIND – Kärnten bedürftige Mitmenschen in Kärnten. Klicken Sie hier für weitere Informationen zu Spenden an RETTET DAS KIND – Kärnten.