Voraussetzung für die Aufnahme ist eine ärztliche Zuweisung durch den Haus- oder Kinderarzt . Diese beinhaltet die Diagnose (in ICD 10 Codierung), die Fragestellung und den Vorschlag für die gewünschte Therapieform. Für die Genehmigung durch die Krankenkasse muss die Zuweisung 2 Wochen vor Therapiebeginn vorliegen, die Genehmigung wird vom Ambulatorium eingeholt und derzeit meist für 1 Jahr gewährt.
Zuweisung an: IntegrationsZentrum gemeinnützige BetriebsGmbH – Ambulatorium
Vorbefunde
Wir ersuchen Sie alle Vorbefunde bzw. Arztbriefe (Entwicklungsdiagnostik, Klin. Psychologische Diagnostik etc.) nach der telefonischen Erstanmeldung umgehend zu übermitteln. Erst nach Einbringung aller erforderlichen Unterlagen ist die Planung einer erfolgversprechenden Therapie möglich.
Abrechnung
Die Abrechnung der Therapien erfolgt über alle Krankenkassen.
Termine
Termine werden über das Sekretariat vergeben. Pro Quartal erhalten Sie eine Ambulanzkarte mit Ihren Terminen. Unser Sekretariat steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.