Die IntegrationsZentrum gem. BetriebsGmbH ist Vertragspartnerin des Landes Kärnten – Abt. 4 – Kompetenzzentrum Soziales und erbringt die Leistungen, wie Wohnheimbegleitung und/oder Tagesbegleitung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Landes Kärnten. Das Land Kärnten leistet durch Tagsätze Beiträge zur laufenden Finanzierung. Damit das Land Kärnten die anteilige Finanzierung für den/die Leistungsempfänger/in übernimmt, ist ein Bescheid des Landes Kärnten über die Kostenübernahme erforderlich. Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern können nach ähnlich lautenden Erklärungen der dortigen Sozialabteilungen aufgenommen werden.

Ambulatorium

Die laufende Finanzierung erfolgt in Kooperation zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 4.

Investitionen und Innovationen – allgemein

Die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln wird ergänzt durch Zuwendungen von privaten und institutionellen Spendern sowie Organisationen wie Licht ins Dunkel, Kinderhilfe, Helmut Horten-Stiftung etc.