Die IntegrationsZentrum gem . BetriebsGmbH ist Vertragspartner des Landes Kärnten – Abt. 4 – Kompetenzzentrum Soziales und erbringt die Leistungen wie Wohnheimbegleitung und/oder Tagesbegleitung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Landes Kärnten. Das Land Kärnten leistet durch Tagsätze Beiträge zur laufenden Finanzierung. Damit das Land Kärnten die anteilige Finanzierung für den/die Leistungsempfänger/in übernimmt ist ein Bescheid des Landes Kärnten über die Kostenübernahme erforderlich. Kinder- und Jugendlichen aus anderen Bundesländern können nach ähnlich lautenden Erklärungen der dortigen Sozialabteilungen aufgenommen werden.

Ambulatorium

Die laufende Finanzierung erfolgt in Kooperation zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 4.

Investitionen und Innovationen – allgemein

Durch die knappe Finanzierung aus öffentlichen Mittel können Investitionen im Regelfall nur durch Unterstützungen von privaten Spendern, institutionellen Spendern, Organisationen wie Licht ins Dunkel, Kinderhilfe, Helmut Hortenstiftung etc. etc. finanziert werden.