Für Jugendliche und junge Erwachsene die eine berufliche Qualifikation nach der Pflichtschule anstreben, bieten wir eine Hauswirtschaft-/Gastronomieanlehre an . Junge Menschen deren Fähigkeiten und Interessen im Bereich der Küche, Service, Wäscherei und Reinigung angesiedelt sind und welche die notwendigen Voraussetzungen für eine Anlehre mitbringen, haben hier die Möglichkeit im Rahmen einer 3-jährigen Ausbildung einen Abschluss als qualifizierte Hilfskraft zu erwerben.
Ziel der Anlehre ist eine berufliche Integration in die freie Wirtschaft . Wir fungieren hierbei als Ausbildungsbetrieb und bieten neben der Vermittlung von fachtheoretischen und praktischen Kenntnissen auch externe Praktika in der freien Wirtschaft an.

Die Ausbildung

Angelehnt an eine reguläre Berufsausbildung, gliedert sich die Ausbildung in der Anlehre in 3 Anlehrjahre. Bezugnehmend auf die verschiedenen Arbeitsbereiche, hat jedes Anlehrjahr eigene Ausbildungsschwerpunkte. Der fachtheoretische Unterricht wird seitens der Ausbildnerinnen und Ausbildner vermittelt, es besteht keine Berufsschulpflicht. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten nach einer positiven Absolvierung ein Abschlusszertifikat, in dem die erworbenen Kenntnisse aufgeschlüsselt sind.

Die jungen Menschen erwerben im Bereich der Anlehre Kompetenzen, die für die möglichst autonome Bewältigung des Daseins wichtig sind. Im Alltag werden die erworbenen Fachkompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Team-, Organisations- und Kritikfähigkeit geübt und erprobt. Um später im Berufsleben Fuß fassen zu können, ist es neben dem Erwerb der beruflichen Kompetenzen auch notwendig, die sozialen Kompetenzen auszubauen.

Im letzten Jahr der Ausbildung findet eine Zukunftsplanung gemeinsam mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen statt, an der alle relevanten Personen – wie die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter und die Arbeitsassistenz – teilnehmen um den jungen Menschen beratend zur Seite zu stehen, damit ein guter Start in das Berufleben erfolgen kann.

Dienstverhältnis und Arbeitszeiten

Es handelt sich um kein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis, daher erfolgt die „Bezahlung“ auf Taschengeldbasis. Die Arbeitszeiten sind der Arbeitswelt angepasst und erfolgen in der Regel von Montag – Freitag. Urlaube werden individuell mit den Jugendlichen und deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern geplant und umfassen 5 Wochen/Jahr. Das Angebot kann entweder mit täglichen Heimfahrten oder mit dem Angebot des Wohnens in unserem Hause in Anspruch genommen werden.